Heckers dilettantische Definitionsversuche

Unter der Überschrift "Handschrift-Druckschrift-Schreibschrift: Klärung der Begriffe" veröffentlicht Ulrich Hecker Umdefinitionen dieser und weiterer Begriffe. Besonders die Definitionen von "Schreibschrift", "verbundene Schrift" und "Druckschrift" sind beachtenswert, weil Hecker in ihnen erstaunliche inhaltliche Neuausrichtungen vornimmt, mit denen er sich weit von gesellschaftlich etablierten Begriffsauffassungen entfernt. Bevor jedoch die Definitionsvarianten von Hecker vorgestellt und analysiert werden, folgt zunächst die Klärung des gesellschaftlich geteilten Begriffsverständnisses.

1. Gesellschaftlich geteilte Begriffsauffassungen: Handschrift- Schreibschrift - Druckschrift

1.1 Handschrift

Hand·schrift (f.; -; -en) 1 mit der Hand geformte, für jeden einzelnen Schreiber charakteristische Schrift; (...)“ (zit. n. Wahrig et al., 1981b, S. 398)

1.2 Schreibschrift

Wie einheitlich der Begriff Schreibschrift im deutschen, englischen und französischen Sprachraum aufgefasst wird, verdeutlichen die untenstehenden Zitatstellen. Es besteht somit ein internationaler Konsens darüber, dass der Begriff Schreibschrift als eine sichtbar verbundene Schreibweise aller bzw. der meisten Buchstaben innerhalb eines Wortes aufgefasst wird.

„1. (mit der Hand geschriebene) Schrift, bei der die einzelnen Buchstaben der Wörter unmittelbar aneinanderhängen 2. (Druckwesen) einer mit der Hand geschriebenen Schrift nachgebildete, ähnliche Druckschrift“(zitiert nach http://www.duden.de/rechtschreibung/ Schreibschrift )

„Eine Schreibschrift, Kurrentschrift (lateinisch currere ‚laufen‘) oder Laufschrift ist eine Gebrauchsschrift, die durch eine fortlaufende bzw. wenig unterbrochene Linienführung auf einem Schriftträger (meist Papier) charakterisiert ist. Sie hat ihren Ursprung im flüssigen (kursiven) Schreiben mit der Hand. Dabei werden Schreibgeräte verwendet, mit denen ein durchgängiger Linienfluss erzeugt werden kann, heute zum Beispiel Bleistifte, Füllfederhalter, Kugelschreiber, Fineliner, Kreide oder Pinsel (vorwiegend in Ostasien) (...)“ (zit. n. https://de.wikipedia.org/wiki/Schreibschrift Stand 08.01.2017)

„cursive script: written with the characters joined“ (zit. n. Oxford Living Dictionaries; Quelle: https://en.oxforddictionaries.com/definition/cursive)

„Cursive writing is written with rounded letters that are joined together.“ (Cambridge Dictionary; Quelle: http://dictionary.cambridge.org/dictionary/english/cursive )

„Qui est fait d'une manière rapide, d'une seule traite: Style cursif.“ (Larousse; Quelle: http://www.larousse.fr/dictionnaires/francais/cursif_cursive/21182))

1.3 Druckschrift

Als Kennzeichen der Druckschrift wird eine unverbundene Schreibweise von buchdruckähnlichen, graphisch eher einfach geformten Buchstaben verstanden:

„Schreibschrift, die Druckbuchstaben nachahmt.“ (Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Druckschrift#Bedeutung2)

Druck·schrift (f.; -; -en) 1 (Schriftw.) (im Druck verwendete) Schrift aus geraden Buchstaben, die ohne Verbindung aneinandergereiht werden;Ggs Schreibschrift; (...)“ (zit. n. Wahrig et al., 1981a, S. 301)

„Druckschrift (in der Schweiz auch Steinschrift) im Sinne von Handschrift ist jegliche Schrift, die im Schriftbild der Buchdruckschrift darin ähnelt, dass die Buchstaben innerhalb eines Wortes unverbunden sind, also ohne Ligaturen geschrieben werden. Man spricht hier auch von Druckbuchstaben (englisch block letters). Von einer Druckschrift in diesem Sinne spricht man nur bei Alphabetschriften, die auch eine Schreibschrift kennen. Druckschrift lässt sich weniger flüssig schreiben als Schreibschrift, ist im Gegenzug jedoch besser lesbar.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Druckschrift ; Stand 20.01.2017)

„print script: A style of handwriting which uses simple unjoined letterforms, resembling printed lettering; print hand.“ (Quelle: https://en.oxforddictionaries.com/definition/print_script)

2. Hecker verzerrt die Definition von Schreibschrift

Ganz erhebliche Abweichungen vom internationalen Konsens im Begriffverständnis finden sich in Definition von „Schreibschrift“, wie Hecker sie vornimmt:

„[Schreibschrift] ist jede mit der Hand geschriebene Schrift, die einzelne Buchstaben oder Buchstabengruppen in der Schreibbewegung verbindet - unabhängig davon, ob der Schreibfluss auf dem Papier sichtbar ist oder nicht. Eine Schreibschrift ist keine Normschrift oder Schönschrift-Vorlage, sondern Gebrauchsschrift.“ (zit. n. Hecker 2016, S. 118; Hinzufügung in eckiger Klammer durch G.T.)

Kommentar: Die Definition von Hecker verknüpft mehrere Aussagen miteinander, die inhaltlich problematisch erscheinen. Eingangs seiner Definition stellt Hecker mit der Formulierung "jede mit der Hand geschriebene Schrift" die Behauptung auf, dass jeder Schriftstil - unter der Voraussetzung, dass Buchstaben verbunden werden - als Schreibschrift bezeichnet werden kann. Hierdurch würden z.B. auch druckschriftnahe Schriftbilder mit geringem Verbindungsgrad unter Schreibschrift subsumiert. Heckers Aussage über den nötigen Verbindungsgrad einer Schreibschrift verbleibt in der Formulierung "einzelne Buchstaben oder Buchstabengruppen in der Schreibbewegung verbindet" unscharf und vage. Möglicherweise verzichtet Hecker absichtlich auf die Nennung der Bezugsgröße Wort. Zumindest scheint Hecker einen minimalen Verbundenheitsgrad einer Schreibschrift von ≥ 2 Buchstaben festzulegen. Da er aber weiter feststellt, dass der verbindende Schriftzug wahlweise sichtbar oder auch unsichtbar ausgeführt sein kann, ermöglicht dies auch den völligen Verzicht auf eine sichtbare ausgeführte Verbindungslinie zwischen Buchstaben bei der Wortschreibung. Die Möglichkeit unterschiedlicher Schreibvarianten steigt folglich mit zunehmender Wortlänge enorm an und alle realisierbaren Ausführungsvarianten wären nach Hecker unter "Schreibschrift" zu subsummieren. Hecker scheint mit seiner definitorischen Neuschöpfung die Möglichkeit der Verbindung aller Buchstaben im Wort zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, wertet ein so geartetes Schreiben im gleichen Text jedoch als didaktischen Kunstfehler (vgl. ebd. S. 118). Mit seiner Umdefinition entfernt sich Hecker radikal vom gesellschaftlich geteilten Verständnis darüber, was eine Schreibschrift ist (s.o. Kapitel 1.2). Er verzerrt den Begriff Schreibschrift inhaltlich in Richtung auf eine beliebig variantenreich ausführbare und damit letztlich individualisierte "Handschrift", wahlweise auch ohne jegliche sichtbar ausgeführte Verbindungen mit wiederum beliebig wählbarem Schriftstilinventar.
Eine weitere inhaltlich problematische Wendung vollführen Heckers Ausführungen, wenn er abschließend behauptet, dass eine Schreibschrift keine Normschrift oder Schönschrift sein könne, sondern Gebrauchsschrift sei. Hecker positioniert sich mit dieser Aussage selbstwidersprüchlich zur eigenen Schreibschriftdefinition, da unter deren Rahmenbedingungen problemlos auch Schulausgangsschriften realisiert werden können, vorausgesetzt ein Schreiber entscheidet sich für ein ausschließlich sichtbares Verbinden von Buchstaben im Wort. Wenn Hecker jedoch festlegen möchte, dass das Schreiben einer Ausgangsschrift keinesfalls in einer Schreibschrift resultiert, dann wäre in gewisser Art und Weise anzunehmen, dass von Schreibschrift erst ab einem bestimmten Erfahrenheitsgrad einer Schreibers gesprochen werden könnte? Möglicherweise möchte Hecker das Postulat aufstellen, dass von Schreibschrift erst dann gesprochen werden kann, wenn ausdrücklich keine vollverbundene sowie eine stärker individualisierte Schreibweise vorliegt. Eine genaue Klärung lassen die diesbezüglich unexakten Aussagen von Hecker nicht zu, es wird jedoch klar ersichtlich, dass seine Definition eine ganze Reihe offener Fragen hinterlässt.

2. Hecker "definiert" Verbundene Schrift

In der Einleitung seiner Ausführungen über Verbundene Schrift macht Hecker (2016) darauf aufmerksam, dass es seiner Meinung nach eine überkommene Auffassung des Begriffes Schreibschrift gebe.

„Die überkommene Auffassung von »Schreibschrift« wird oft mit der Vorstellung verbunden, dass dabei alle Buchstaben im Wort miteinander verbunden sein müssten. Auch in manchen Lehrplänen ist noch von einer zu erwerbenden »verbundenen Schrift« die Rede.“ (zit. ebd. S. 118)

Kommentar: Wie Hecker dazu kommt, die Behauptung aufzustellen, dass eine international geteilte Begriffsauffassung (s.o. Kap. 1.2) überkommen sei, kann wohl nur mit fortgeschrittener Überheblichkeit oder ideologischer Selbstisolation erklärt werden. Immerhin weiß die Leserschaft nun, dass Hecker die gesellschaftlich etablierte Bedeutung von Schreibschrift bekannt ist, es ihm aber daran gelegen ist, diese nicht zu berücksichtigen, selbst wenn sie kultusministeriell ("in manchen Lehrplänen") Verwendung findet. Warum Hecker eingangs seiner Ausführungen über »verbundene Schrift« nun zunächst über eine vermeintlich falsche Auffassung von »Schreibschrift« in Kenntnis setzt, erscheint verwunderlich, denn dieser Topos hätte viel besser zu seiner Neudefinition von Schreibschrift gepasst und hätte hier auch breiter behandelt werden müssen. Die Vermischung deutet jedoch bereits darauf hin, dass es ggf. inhaltliche Überlappungen zwischen diesen Begriffen geben könnte.

Im Text von Hecker folgen dann unbelegte Behauptungen über die vermeintliche Untauglichkeit des verbundenen Schreibens (im klassischen Sinne) an, bis er seine Definition von »Verbundene Schrift« präsentiert.

Immer wenn Kinder Buchstaben zu Wörtern zusammenfügen, schreiben sie »verbunden«, verbinden sie Buchstaben: entweder als Schreibspur auf dem Papier oder - bei Fortsetzung der Schreibbewegung - in der Luft.“ (zit. ebd. S. 119; kursiv im Original)

Kommentar: Hecker scheint durch das Setzen von Anführungszeichen (»verbunden«) wohl selbst bemerkt zu haben, dass der erste Teilsatz seiner Definition viel zu allgemein gehalten ist, um Aussagekraft zu entwickeln, denn er schließt das Konstruktionsprinzip der Nahstellung von Buchstaben zur Definition von Worteinheiten und damit auch Kartoffeldruck, Druckschrift und computergestütztes Schreiben inhaltlich mit ein. Gleichzeitig ist die Formulierung "immer" als gesetzesmäßige Aussage bei entsprechender inhaltlicher Unschärfe natürlich völlig unangebracht. Die Begrenzung seiner Begriffsklärung auf "Kinder" erscheint ebenfalls unsinnig, weil er dann eine Verbundene Schrift auch für Erwachsene definieren müsste.

Die inhaltliche Unschärfe des ersten Teils der Umdefinition erfordert eine Einschränkung, die Hecker wie folgt zu leisten versucht:

„ (...) verbinden sie Buchstaben: entweder als Schreibspur auf dem Papier oder - bei Fortsetzung der Schreibbewegung - in der Luft.“ (zit. ebd. S. 119)

Kommentar: Erst jetzt schränkt Hecker, den allgemeinen ersten Teil der Definition auf die Schrifterstellung mittels Stift ein. Er verzichtet auf die Festlegung auf eine ausschließlich sichtbare Verbindungsspur wie auch auf eine klare Aussage zur Menge von verbundenen Buchstaben pro Wort. Durch die ins Belieben des Schreibers gestellte Menge von sichtbaren Buchstabenverbindungen entsteht - wie auch schon der Umdefinition von Schreibschrift - eine hohe Anzahl von möglichen Ausführungsvarianten besonders bei Wörtern mit vielen Buchstaben. Hierdurch zeigt auch die Definition von "verbundene Schrift" eine inhaltliche Öffnung in Richtung auf eine individualisierte Handschrift.
Mit der Verwendung des Begriffes "Schreibbewegung" geht keine genauere Beschreibung von qualitativen Merkmalen dieser Schreibbewegung einher, wie sie zum Teil in der international gebräuchlichen Definition von Schreibschrift (s.o. Kap.1.2) gefunden werden kann.
Wodurch unterscheiden sich in der heckerschen Umdefinition die Begriffe "Schreibschrift" und "Verbundene Schrift"? Hecker kann durch seine schwammigen und unpräzisen Formulierungen keine inhaltlich eindeutig nachvollziehbare Unterscheidung seiner beiden Begriffsdefinitionen "Schreibschrift" und "Verbundene Schrift" vorlegen.

3. Hecker "definiert" Druckschrift

Wie folgt fasst Hecker seine Begriffserklärung von Druckschrift zusammen:

„Eigentlich meint der Begriff eine für Buch- oder Zeitungsdruck gewählte Satzschrift, eine Schriftart mit jeweils bestimmten Schrifttypen und Schriftgraden.
Bezogen auf die Handschrift bedeutet »Druckschrift« jede Schrift, deren Schriftbild der Buchdruckschrift darin ähnelt, dass die Buchstaben eines Wortes unverbunden oder nur teilweise verbunden sind.“ (zit. ebd. S. 120)

Kommentar: Hecker scheint angesichts seiner Eingangsformulierung grundsätzlich zu verstehen, was landläufig definitorisch unter Druckschrift verstanden wird, jedoch möchte er das Verständnis für diesen Begriff erweitern. Schon im vierten Wort der seiner Definition stolpert man über den ersten inhaltlichen Fehler in seiner Definition durch die Verwendung des Begriffs „Handschrift“, denn im gleichen Text definiert Hecker Handschrift als „ ... die mit der Hand geschriebene Schrift einer bestimmten Person mit einem je individuellen Schriftbild.“ (zit. ebd. S. 118)
Hecker müsste also eigentlich „Schreiben mit der Hand“ formulieren, wenn seine Definition ab dieser Stelle noch irgendeinen Sinn ergeben soll, denn eine Handschrift ist im Regelfall zu stark individualisiert, um als allgemeiner Schrifttyp bezeichnet werden zu können.
Als nächste problematische Formulierung findet sich „jede Schrift“. Hecker öffnet seine Definition an dieser Stelle auf jedweden mit der Hand schreibbaren Schriftstil, was in unvereinbarem Kontrast zur gesellschaftlich geteilten Auffassung von Druckschrift (s.o. Kapitel 1.3) steht, inhaltlich natürlich völliger Nonsense ist, aber zu interessanten Umsetzungsvarianten (s.u.) inspirieren kann.
Hecker fährt dann fort: „deren Schriftbild der Buchdruckschrift darin ähnelt, dass die Buchstaben eines Wortes unverbunden oder nur teilweise verbunden sind.“ (zit. ebd.) Im letzten Teil der Definition stellt Hecker nicht mehr die Anlehnung an ein bestimmtes Schriftstilinventar sondern allein das Kriterium fehlender oder geringer Verbundenheit von Buchstaben innerhalb eines Wortes als bedeutsames Kriterium heraus.

Auch in der heckerschen Umdefinition von Druckschrift findet sich so viel Unschärfe und Undurchdachtheit, dass exemplarisch an zwei Schriftzügen herausgestellt werden soll, was unter den von ihm gesetzten definitorischen Rahmenbedingungen noch als Druckschrift verstanden werden kann, denn solange man die Buchstaben z.B. der Lateinischen Ausgangsschrift nicht oder nur wenig untereinander verbinden würde, kann das daraus resultierende Schriftbild nach der heckerschen Definition als Druckschrift gelten.

4. Abschließende Bewertung der heckerschen "Definitionen"

Es ist möglicherweise nur ein glücklicher Zufall oder vielleicht doch schicksalhafte Fügung, dass dem Artikel von Hecker (2016) ein Betrag von Scholz /Ritter (2016) vorangestellt ist, in dem diese die Medien- und Presseberichterstattung zum Grundschrift-Konzept analysieren und unter anderem zu folgendem Schluss kommen:

„Ein erhebliches Problem bei der Einordnung der einzelnen Beiträge ist die weitgehend unsaubere und zutiefst inkonsistente Verwendung von Begrifflichkeiten. Schon was unter einer Druckschrift, einer Ausgangsschrift oder der Schreibschrift zu verstehen ist, bleibt unklar. Die fachlichen Termini werden in der öffentlichen Diskussion verwässert und zeigen schließlich Überlappungen solcher Art, dass eine nachvollziehbare Argumentation kaum mehr möglich erscheint.“ (Scholz/Ritter, 2016, S. 113f.)

Was Scholz und Ritter in ihrem Beitrag als Problem von Medienbeiträgen zur Grundschriftdiskussion ansehen, beschreibt auf pikante Art und Weise perfekt die minderwertige inhaltliche Qualität der dilettantischen Umdefinitionsversuche ihres Grundschriftbefürworterkollegen Hecker.

Hecker verzerrt den international etablierten Konsens zum Begriff Schreibschrift in seiner Definition hin auf eine beliebig individualisierte Handschrift mit einem geforderten Verbindungsgrad von ≥ 2 Buchstaben. Durch das Beschreiten dieses Sonderweges missachten Hecker und die Projektgruppe Grundschrift die Gültigkeit gesellschaftlich geteilter Begriffsauffassungen und disqualifizieren sich dadurch für weiteren Diskurs auf öffentlicher, wissenschaftlicher oder auch politischer Ebene. Ab nun darf davon ausgegangen werden, dass in Veröffentlichungen zur Grundschrift aus der Feder von Grundschriftbefürwortern potentiell völlig bedeutungsveränderte Begriffskategorien zur Anwendung kommen. Missverständnisse, kategoriales Aneinandervorbeireden und inhaltliche Uneindeutigkeit dürften ab jetzt bei der Rezeption von Veröffentlichungen an zum Normalfall werden.

Dann versucht Hecker mit, den Begriff „verbundene Schrift“ als eine Art „Schreibschriftersatzkategorie“ definitorisch zu etablieren, ohne dabei jedoch in der Lage zu sein, sich mit diesem Begriff unmissverständlich von seiner selbstgestrickten Schreibschriftdefinition abzugrenzen.

Zu allem Übel entwirft Hecker auch noch eine Definition von Druckschrift, die in ihrer Ausformulierung so beliebig ist, dass mittels unverbundener oder wenig verbundener Schreibschriftbuchstaben geschriebene Worte nach heckerscher Lesart als Druckschrift aufgefasst werden können.

Mit seinen dilettantisch scheiternden Umdefinitionen führt Hecker exemplarisch vor, mit welcher Oberflächlichkeit, Undurchdachtheit und fehlender Selbstreflexivität in der Projektgruppe Grundschrift argumentiert wird, um die Grundschrift - quasi als eierlegende Wollmilchsau - in allen neu definierten Schriftkategorien (Schreibschrift, verbundene Schrift, Druckschrift nach Hecker) vermeintlich platzieren zu können. Die minderwertige inhaltliche Qualität der heckerschen Definitionsversuche verdeutlicht die ungebrochene Gültigkeit und Aktualität der Aussage von Renate Tost, die der Projektgruppe Grundschrift im Jahr 2012 ein "dilettantisches Herumbasteln an der Schrift" attestierte.

Am klarsten wird die intelligenzfreie, schlagwortartige Art zu denken und zu argumentieren durch die untenstehenden Aussage Heckers aus dem Schlussteil seines Artikels, in welcher er sich als unfähig erweist, die definitorischen Merkmale seiner eigenen Schreibschriftdefintionen inhaltlich zu berücksichtigen:

Die Grundschrift ist eine Schreibschrift, denn sie ist eine mit der Hand geschriebene Schrift und mit ihr teilt das schreibende Kind etwas mit.“ (zit. n. Hecker, 2016, S. 120; kursiv im Original)

Man kann im obigen Satz - der eigentlich klären soll, warum die Grundschrift eine Schreibschrift sei - den Begriff Grundschrift wahlweise durch sumerische Keilschrift, Arabisch oder Druckschrift ersetzen, ohne eine inhaltliche Irritation hervorzurufen. Hecker tätigt daher eine Nullaussage und begründet zirkelschlussverdächtig sinngemäß: »Mit der Hand geschriebene Schrift ist Schreibschrift«.
Hecker erweist sich somit offensichtlich als unfähig, innerhalb der von ihm selbst geschaffenen Definitionen inhaltlich schlüssig zu denken und widerspruchsfrei zu argumentieren. Hecker ist erkennbar daran gelegen, unter der Scheinbehauptung der „Klärung von Begriffen“ bedeutungsentleerte und sinnentstellende Wort- und Definitionshülsen zu etablieren, mit denen die Produktplatzierung der Grundschrift vorangetrieben werden soll. Qualitativ minderwertiger, widersprüchlicher und damit auch verantwortungsloser als von Hecker vorexerziert, kann Begriffsdefinition kaum mehr betrieben werden.

Literatur



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